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						    Allgemeine Geschäftsbedingungen					   
						A) Geltungsbereich 
				        § 1 
				        Diese          AGB gelten ausschließlich für alle – auch zukünftigen – Verträge          jeder Art          zwischen BAM Packaging Consulting GmbH und dem Kunden oder          Lieferanten, der          Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, sowie          juristischen Personen des öffentlichen Rechtes und          öffentlich-rechtlichen          Sondervermögen. 
				        Diese          AGB können          im Internet unter www.bam-packaging.de Jederzeit eingesehen und von dort ausgedruckt werden. 
				          
				        § 2 
				        Anderslautenden          AGB aller Geschäftspartner wird hiermit widersprochen. Solche          AGB werden nur          dann Vertragsbestandteil, wenn BAM Packaging Consulting GmbH          dies schriftlich          oder in elektronischer Form bestätigt. Die vorbehaltlose Annahme          von Waren          stellt keine solche Bestätigung dar. Geschäftspartner im Sinne          dieser AGB sind          Kunden,  Lieferanten und Abnehmer. 
				          
				        B) Verkaufsbedingungen 
				        § 1 
				        Vertragsschluss 
				        1.          Angebote von BAM Packaging Consulting GmbH sind freibleibend,          soweit nicht          schriftlich eine Bindung bestätigt wird. 
				        2.          Bestellungen des Kunden werden nur dann wirksam, wenn BAM          Packaging Consulting          GmbH diese in Schriftform oder qualifizierter elektronischer          Form im Sinne des          Signaturgesetzes innerhalb 14 Tage bestätigt. Außenmitarbeiter          von BAM          Packaging Consulting GmbH sind weder zum Vertragsschluss, noch  zur          Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. 
				        3. Die zur Vertragsabwicklung erforderlichen        Daten werden        von BAM Packaging Consulting GmbH gespeichert. Eine Weitergabe an        Dritte zu        kommerziellen Zwecken erfolgt nicht. Auf Verlangen werden diese        Daten nebst        diesen AGB dem Kunden per email zugesandt. Von den weitergehenden        Informationspflichten des § 312 e Abs. I Nr. 1 – 3 BGB ist BAM        Packaging        Consulting GmbH freigestellt. 
				        4. Wir behalten uns          das Recht vor, bei der          Produktion des Auftrages über +/- 10 % Toleranz im Gewicht,          Materialstärke,          Breite  bzw. +\- 10 mm Beutelformate zu          haben und diese in der dazugehörigen Rechnung dementsprechend          fakturieren. Hierbei          sind spezielle L/C oder andere unterzeichnete Verträge von          dieser          Vorgehensweise ausgeschlossen.  
				          
				        § 2 
				        Zahlung 
				        1. Der          vereinbarte Preis ist zuzüglich der jeweils geltenden          Mehrwertsteuer fällig          nach Erhalt der Ware bzw. gemäß individuellem Zahlungsziel. 
				        2.          Nach Ablauf einer Zahlungsfrist kommt der Kunde in          Zahlungsverzug. Der Kunde          hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem          Basiszinssatz          gemäß § 247 BGB, zu verzinsen. Die Geltendmachung eines höheren          Verzugsschadens          bleibt vorbehalten. 
				        3.          Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzuge, ist BAM          Packaging          Consulting GmbH  
				        a) bis          zur Begleichung der fälligen Rechnungsbeiträge einschließlich          Verzugszinsen zu          keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem Vertrag verpflichtet          und 
				        b) nach          eigener Wahl zum Rücktritt aus geschlossenen Verträgen oder zur          Geltendmachung          von Schadensersatz statt der Leistung berechtigt, wenn der Kunde          nicht binnen          10 Tagen nach Erhalt einer berechtigten Mahnung Zahlung          geleistet hat. 
				        4. Die          Aufrechnung mit unbestrittene Forderungen ist nur zulässig,          soweit diese von          BAM Packaging Consulting GmbH schriftlich anerkannt oder          rechtskräftig          festgestellt sind oder gerichtliche Entscheidungsreife vorliegt. 
				        5. Der          Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein          Gegenanspruch auf          dem selben Vertragsverhältnis beruht. 
				          
				        § 3 
				        Lieferung 
				        1.          Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in Schriftform oder          elektronischer Form          vereinbart ist, erfolgt die 
				        Lieferung          frei Haus / Werk. Versandweg und Versandmittel sind der Wahl von          BAM Packaging          Consulting GmbH überlassen. 
				        2. a)          Beim Versendungskauf geht die Sachgefahr mit der Übergabe der          Ware an die zur          Ausführung der 
				        Versendung          bestimmte Person über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der          Kunde mit der          Annahme der Ware in Verzuge ist. 
				        b)          Soweit Abholung vereinbart ist, geht die Sachgefahr mit der          Mitteilung der          Bereitstellung an den Kunden über. 
				        Erfolgt          die Abholung nicht termingerecht, ist BAM Packaging Consulting          GmbH nach          angemessener Fristsetzung berechtigt, die Ware auf Kosten des          Kunden zu          versenden oder einzulagern. 
				        3. Es          gelten folgende, branchenübliche Abweichungen / 
				        Toleranzen          als vereinbart: 
				        a)          Branchenübliche          Mehrlieferungen oder Minderlieferungen sind ebenso wie          Teillieferungen unter  Berücksichtigung          der beiderseitigen vertraglichen Interessen im für den Kunden          zumutbaren Umfange und nach dem jeweiligen Handelsbrauch bis 15%          zulässig.          Berechnet wird die jeweils tatsächlich gelieferte Menge. 
				        b)          Lieferfristen          verlängern sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und          unvorhergesehenen,          nach Vertragsschluss          eingetretenen Hindernissen, die BAM Packaging Consulting GmbH          nicht zu          vertreten hat (Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Störung          der          Verkehrswege). Dies gilt auch wenn diese Umstände bei den          Lieferanten von BAM          Packaging Consulting GmbH und deren Unterlieferanten eintreten. 
				        c)          Dauert die Störung länger als 6 Wochen, sind sowohl der Kunde,          als auch BAM          Packaging Consulting GmbH berechtigt, vom Vertrage          zurückzutreten. 
				        4.          Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich          in Schriftform          oder qualifizierter elektronischer Form als verbindlich zugesagt          wurden. Ist eine          Lieferfrist unverbindlich, wird eine Nachfrist von 30 Tagen in          Lauf gesetzt.          Nach Ablauf dieser Frist ist der Kunde berechtigt, BAM Packaging          Consulting          GmbH eine angemessene Frist  zur          Lieferung zu setzen.  
				          
				        § 4 
				        Sachmängelhaftung 
				        1. Für          besondere Eigenschaften einer Verpackung im Hinblick auf ihre          Brauchbarkeit für          einen bestimmten Verwendungszweck          haftet BAM Packaging Consulting GmbH nur nach entsprechender          schriftlicher          Zusicherung. Öffentliche          Äußerungen, Anpreisungen oder Werbungsaussagen durch BAM          Packaging Consulting          GmbH stellen daneben keine vertragliche Beschaffenheitsangabe          dar. 
				        2. Der          Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der Ware sowie der zur          Korrektur          übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall          unverzüglich zu prüfen.          Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der          Druckfreigabe/Anerkennung des          Freigabemusters auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht          um Fehler          handelt, die erst in dem an die Druckfreigabe/Anerkennung des          Freigabemusters          anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt          werden konnten.          Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des          Auftraggebers. 
				        3.          Garantien im Rechtssinne bedürfen einer ausdrücklichen,          schriftlichen Erklärung          durch BAM Packaging Consulting GmbH. 
				        4. Für          Mängel der Ware leistet BAM Packaging Consulting GmbH nach          eigenem Ermessen und          nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder          Ersatzlieferung. 
				        5.          Schlägt die          Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung          der Vergütung          (Minderung) oder          Rückgängigmachung der Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer          nur          geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere          bei          nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht          zu. 
				        6.          Wählt der Kunde          wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter          Nacherfüllung den          Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein          Schadenersatzanspruch wegen des          Mangels zu. 
				        7.          Der Kunde muss          einen offensichtlichen Mangel innerhalb einer Frist von einer          Woche nach Empfang der Ware            schriftlich anzeigen. Anderenfalls            ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen            ausgeschlossen. Zur            Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an BAM            Packaging Consulting            GmbH. 
				        8. Für          branchenübliche und technisch nicht vermeidbare Abweichungen in          Qualität und          Ausführung (Handelsbräuche)          übernimmt BAM Packaging Consulting GmbH keine Haftung.  
				        9. Der Druck von EAN-Strichcodes erfolgt        nach dem Stand        der Technik. Weitergehende Zusagen – insbesondere Aussagen über        Leseergebnisse        an den Kassen des Handels – können wegen möglicher negativer        Einflüsse auf die        Strichcodes nach Verlassen unseres Werkes und mangels        einheitlicher Mess- und        Lesetechnik nicht abgegeben werden.                   
				          
				        § 5 
				        Haftungsbeschränkungen 
				        1.          BAM Packaging          Consulting GmbH haftet für Schäden nach Maßgabe dieser          Bedingungen auf der          Grundlage des abgeschlossenen Vertrages aus jeglichem          Rechtsgrund          einschließlich Verzug, Schlechterfüllung und außervertraglicher          Haftung, 
				        a)          ohne Begrenzung          der Schadenshöhe für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der          gesetzlichen          Vertreter oder leitenden          Angestellten von          BAM Packaging Consulting GmbH sowie für schwerwiegendes          Organisationsverschulden und für Personenschäden; 
				        b)          unter          Begrenzung auf die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden 
				        i)          für jede          leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, 
				        ii)          für grobe          Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Erfüllungsgehilfen von BAM          Packaging Consulting          GmbH - ausgenommen Personenschäden -, 
				        iii)          für          Personenschäden, die auf einer verschuldensunabhängigen          Pflichtverletzung          (Haftung) beruhen, 
				        c)          in allen          übrigen Fällen begrenzt auf den Betrag der vertraglichen          Netto-Vergütung je          Schadensfall. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt          von den          vorstehenden Regelungen unberührt. 
				        2.          Schadensersatzansprüche verjähren nach einem halben Kalenderjahr          ab Ablieferung          der Sache oder Erbringung der Leistung unabhängig von einer          Kenntnis des Kunden          von Schadensursache und / oder Schadensverursacher. 
				          
				        § 6 
				        Eigentumsvorbehalt 
				        1. BAM          Packaging Consulting GmbH behält sich das Eigentum an der          gelieferten Ware bis          zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus eines          laufenden          Geschäftsbeziehung vor. Dies gilt auch, wenn einzelne          Forderungen in laufende          Rechnung (Kontokorrent) aufgenommen wurden und der Saldo          anerkannt ist. 
				        2. Der          Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß gegen          Schäden und          Diebstahl zu versichern und den Abschluss einer Versicherung BAM          Packaging          Consulting GmbH nachzuweisen. Der Kunde tritt seine Ansprüche          aus dem          Versicherungsvertrag hiermit im voraus an BAM Packaging          Consulting GmbH ab. BAM          Packaging Consulting GmbH nimmt diese Abtretung an. 
				        3. Der          Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im          ordnungsgemäßen          Geschäftsverkehr berechtigt. Eine Verpfändung oder          Sicherungsübereignung ist          ihm nicht gestattet. Der Kunde tritt schon jetzt die ihm aus der          Veräußerung          der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen seine Kunden          mit allen          Nebenrechten an BAM Packaging Consulting GmbH ab. BAM Packaging          Consulting GmbH          nimmt diese Abtretung an. Der Kunde ist als Treuhänder für BAM          Packaging          Consulting GmbH zur Einziehung der abgetretenen Forderungen          solange berechtigt,          wie er seinen Zahlungsverpflichtungen BAM Packaging Consulting          GmbH gegenüber          nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. 
				        4.          Übersteigt der Wert der Sicherheiten die zu sichernden          Forderungen um mehr als          10 %, verpflichtet sich BAM Packaging Consulting GmbH, die 110 %          übersteigenden          Sicherheiten freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden          Sicherheiten obliegt          BAM Packaging Consulting GmbH. 
				        5. Bei          Verarbeitung oder Vermischung mit anderen, BAM Packaging          Consulting GmbH nicht          gehörenden Sachen, wird BAM Packaging Consulting GmbH Eigentümer          oder          Miteigentümer der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von          BAM Packaging          Consulting GmbH gelieferten Waren zu den Werten der sonstigen,          verarbeiteten          Gegenständen. 
				        6.          Sobald der Kunde in Zahlungsverzug und/oder in Vermögensverfall          gerät, ist BAM          Packaging Consulting GmbH berechtigt, ohne weitere Fristsetzung          und unter          Ausschluss eines eventuell bestehenden Zurückbehaltungsrechtes          die sofortige,          einstweilige Herausgabe der gesamten, unter dem          Eigentumsvorbehalt von BAM          Packaging Consulting GmbH stehenden Waren zu verlangen. 
				        7. Der          Kunde ist verpflichtet, BAM Packaging Consulting GmbH einen          Zugriff Dritter auf          die Eigentumsvorhaltsware sowie sonstige Beschädigungen der Ware          unter Angabe          von den, für eine Intervention notwendigen Unterlagen          unverzüglich mitzuteilen. 
				          
				        § 7 
				        Schutzrechte 
				        1.          Liefert BAM Packaging Consulting GmbH aufgrund von Vorgaben oder          Unterlagen des          Kunden, steht dieser dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner          Lieferung oder          Information keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde          stellt BAM          Packaging Consulting GmbH von der Prüfung der Rechtslage frei. 
				        2.          Wird BAM Packaging Consulting GmbH von einem Dritten wegen einer          Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen, so ist der Kunde          verpflichtet, BAM          Packaging Consulting GmbH auf erstes schriftliches Anfordern von          diesen          Ansprüchen und allen damit verbundenen Aufwendungen          freizustellen. 
				          
				        C) Einkaufsbedingungen 
				        § 1 
				        Vertragsschluss  
				        1.          Bestellungen sind nur wirksam, wenn BAM Packaging Consulting          GmbH diese in Schriftform          oder in          elektronischer Form gemäß dem Signaturgesetz          erteilt.  
				        2. Die          in der Bestellung von BAM Packaging Consulting GmbH enthaltenen          technischen          Spezifikationen sowie die sich aus den technischen          Beschreibungen ergebenen          Eigenschaften des Liefergegenstandes sind für den Lieferanten          verbindlich. 
				        3.          Angaben des Lieferanten in Sicherheitsdatenblätter,          Unbedenklichkeitserklärungen oder Spezifikationen gelten als          zugesicherte          Eigenschaften der Ware. 
				        4. Bei          Drucksachen-, Druckplatten-, Klischee- und Stempelbestellungen          sind BAM          Packaging Consulting GmbH vor Ausführungsbeginn der Produktion          Korrekturen oder          Andrucke in erforderlicher Zahl zur Genehmigung vorzulegen. 
				          
				        § 2 
				        Lieferung 
				        1.          Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich. Für die          Rechtzeitigkeit von          Lieferungen kommt es auf den Eingang bei der vom Besteller          angegebenen          Empfangsstelle an. 
				        2. Der          Lieferant ist dem Besteller zum Ersatz des Verzugsschadens          verpflichtet. 
				        3.          Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen          sowie sonstige          erhebliche, unvorhersehbare und schwerwiegende Ereignisse          befreien die          Vertragspartner für die Dauer der Störung von den Leistungspflichten.          Die Vertragspartner sind verpflichtet, Beginn und Ende          derartiger Hindernisse          einander umgehend unverzüglich mitzuteilen. Wird durch eine          solche Störung die          Lieferung um mehr als einen Monat verzögert, sind beide          Vertragspartner          berechtigt, hinsichtlich der von der Lieferstörung betroffenen          Menge vom          Vertrag zurückzutreten. 
				        4. Die          Gefahr geht mit dem Eingang bei der vom Besteller angegebenen          Empfangsstelle          über. 
				        5.          Soweit nicht anders vereinbart, gehen die Versand- und          Verpackungskosten zu          Lasten des Lieferanten. Bei Preisstellung ab Werk oder ab          Verkaufslager des          Lieferanten ist zu den jeweils niedrigsten Kosten zu versenden, es          sei denn, der Besteller verlangt eine bestimmte Beförderungsart.          Bei          Preisstellung frei Empfänger kann der Besteller ebenfalls die          Beförderungsart          bestimmen. Mehrkosten für eine zur Einhaltung eines vereinbarten          Liefertermins          notwendig werdende Expresszustellung sind vom Lieferanten zu          tragen.  
				        6.          Jeder Lieferung sind Lieferscheine mit Angaben des Inhaltes          sowie der          vollständigen Bestellung beizufügen. Der Versand ist dem          Besteller mit          denselben Angaben unverzüglich anzuzeigen. 
				        7. Bei          Anlieferung auf Europalette dürfen nur einwandfrei          rückgabefähige Paletten          verwendet werden. Anlieferung auf Einweg und Spezialpaletten          bedürfen unserer          vorherigen Zustimmung, soweit ihre Verwendung aus technischen          Gründen nicht          erforderlich ist. Beschädigte Euro-Paletten werden dem          Lieferanten zum          Selbstkostenpreis berechnet. Unterlieferungen werden          grundsätzlich          ausgeschlossen. Überlieferungen sind gemeinsam abzustimmen. 
				          
				        § 3 
				        Rechnungsstellung und Zahlung 
				        1.          Rechnungen          müssen der Bestellung in der Reihenfolge der Positionen und          Preise unter Angabe          der Positionsnummern und der Kostenstellenangabe entsprechen. 
				        2.          Zahlungen          erfolgen, wenn nicht anders vereinbart individuell,  innerhalb          von 14 Tagen          netto.          
				        3. Die          Zahlungsfrist beginnt, sobald die Lieferung vollständig erbracht  und          die ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung eingegangen  ist.          Skontoabzug ist auch zulässig, wenn der Besteller  aufrechnet          oder Zahlungen in angemessener Höhe  aufgrund          von Mängeln zurückhält. Zahlungen bedeuten  keine          Anerkennung der Lieferungen im Hinblick auf          Qualität, Mangelfreiheit und Menge.  
				        4. Der          Lieferant ist ohne vorherige, schriftliche Zustimmung des          Bestellers, die nicht          unbillig verweigert werden darf, nicht berechtigt, seine          Sachforderungen          abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. Für          Geldforderungen gilt §          354 a HGB. 
				          
				        § 4 
				        Sachmängel 
				        1.          Mängel der Lieferung hat der Besteller, sobald sie im Rahmen          eines          ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem          Lieferanten          unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Lieferant verzichtet          auf den Einwand          der verspäteten Mängelrüge. 
				        2. Der          Lieferant hat für seine Lieferungen zwei Jahre Gewähr zu          leisten. Die Verjährung          von          Mängelansprüchen, die von einem Dritten          geltend          gemacht werden, tritt frühestens 2 Monate nach          Behebung des Mangels bei dem Dritten ein. Diese Ablaufhemmung          endet spätestens 5 Jahre nach Lieferung an den          Besteller.  
				        3. Bei          Lieferung mangelhafter Waren vor oder bei Gefahrübergang oder          bei Mängeln, die          während der Gewährleistungsfrist auftreten, hat der Lieferant          auf seine Kosten          nach Wahl des Bestellers entweder die Mängel zu beseitigen oder          mangelfrei neu          zu liefern. 
				        4.          Kann der Lieferant die Nacherfüllung nicht durchführen oder          kommt er ihr nicht          in angemessener Frist nach, kann der Besteller ohne weitere          Fristsetzung vom          Vertrage zurücktreten und die Ware auf Gefahr und Kosten des          Lieferanten          zurücksenden. In dringenden Fällen kann er nach Abstimmung mit          dem Lieferanten          die Mangelbeseitigung selbst vornehmen oder durch einen Dritten          vornehmen          lassen. Die hierfür entstehenden Kosten trägt der Lieferant. BAM          Packaging          Consulting GmbH kann – wenn erforderlich - Deckungskäufe          vornehmen; Mehrkosten          trägt ggf. der Lieferant. 
				        5. Die          Waren, wegen derer Sachmängel Ansprüche gestellt werden, werden          auf Verlangen          und auf Kosten des Lieferanten          vom Besteller unverzüglich zur Verfügung gestellt. 
				        6.          Soweit vorstehend nicht abweichend geregelt, richten sich die          Folgen aus          mangelhaften Lieferungen nach den gesetzlichen Vorschriften. 
				          
				        § 5 
				        Werkzeuge, Urheberrechte, Namensrecht 
				        1.          Soweit BAM Packaging Consulting GmbH dem Lieferanten zu          Auftragsbearbeitung          Zeichnungen, Entwürfe, Abbildungen, Klischees, Berechnungen,          Muster, Werkzeuge          oder ähnliches überlässt, behält sich BAM Packaging Consulting          GmbH hieran die          Eigentums- und Urheberrechte vor. Ohne ausdrücklich schriftliche          Zustimmung von          BAM Packaging Consulting GmbH dürfen diese Gegenstände oder in          ihr verkörperten          Gedankenerklärungen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Sie          sind nach der          Abwicklung des Auftrages BAM Packaging Consulting GmbH          unaufgefordert          zurückzugeben und Dritten gegenüber geheim zu halten. 
				        Die          Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten an diesen          Gegenständen wird          ausdrücklich ausgeschlossen. Verletzt der Lieferant diese          Pflichten, so ist BAM          Packaging Consulting GmbH für jeden Fall der Zuwiderhandlung          berechtigt, eine          Vertragsstrafe in Höhe von € 5.000,00 zu verlangen. Die          geleistete          Vertragsstrafe wird auf einen möglichen, weitergehenden          Schadensersatzanspruch          angerechnet. 
				        2.          Ohne schriftliche Einwilligung von BAM Packaging Consulting GmbH          darf der Name          “ BAM Packaging Consulting GmbH ”  oder „BAMbio“ auf Druckerzeugnissen nicht erscheinen. 
				        3.          Entwürfe oder ähnliches des Lieferanten für Bestellungen von BAM          Packaging          Consulting GmbH gehen nach Zahlung mit allen Rechten in das          Eigentum von BAM          Packaging Consulting GmbH über. Dies gilt auch für etwaige          Urheberrechte, Werkzeuge, Klischees oder ähnliches die zur          Erfüllung der          Bestellung von BAM Packaging Consulting GmbH gefertigt und          berechnet wurden. 
				          
				        D) Erfüllungsort, Gerichtsstand, Nebenabreden 
				        1.          Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen          und Zahlungen          sowie sämtliche, sich ergebenen          Streitigkeiten ist der Hauptsitz oder der Niederlassungsort von          BAM Packaging          Consulting GmbH nach Wahl von BAM Packaging Consulting GmbH. 
				        2. Es          gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland in          seiner jeweils          aktuellen Fassung. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes vom 11.          April 1980 über          Verträge über den Internationalen Warenkauf („CISG„) sowie          sonstige,          internationale kauf- oder werkvertragsrechtliche Bestimmungen          finden keine          Anwendung. 
				        3.          Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Bedingungen          unwirksam sein          oder werden, so berührt dies nicht die Vereinbarungen im          Übrigen. Die ganz oder          teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt          werden, deren          wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe          kommt. 
				        4. Dem          Vertragspartner ist bekannt, dass die von ihm bei der Aufnahme          oder während der          Geschäftsbeziehung angegebenen, personenbezogenen Daten von BAM          Packaging          Consulting GmbH im Sinne von § 33 BDSG verarbeitet, insbesondere          gespeichert,          werden. Auf Verlangen werden diese AGB dem Kunden per e-mail zugesandt.          Von den weitergehenden Informationspflichten des § 312 e Abs. I          Nr. 1 – 3 BGB          ist BAM Packaging Consulting GmbH freigestellt. 
				        Stand:          05.01.2009 
				         
	                    
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